Kann ich eine Limited auch nur in England betreiben?
Das kommt darauf an. In der Regel ist es so, dass bei deutschen Betreibern der oder die Geschäftsführer in Deutschland ansässig sind. Damit befindet sich auch der Verwaltungssitz der Firma in Deutschland, was zur Folge hat, dass die Gesellschaft auch steuerlich in Deutschland ansässig ist.
Eine Firma mit deutscher Geschäftsleitung kann also nicht ohneweiteres nach England transferiert werden, da es hier zu steuerrechtlichen Konflikten kommen kann. Für eine rein englische Limited muss auch die Geschäftsleitung der Gesellschaft sich in England befinden, was durch das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen England und Deutschland so festgelegt ist.
Eine Firma mit deutscher Geschäftsleitung kann also nicht ohneweiteres nach England transferiert werden, da es hier zu steuerrechtlichen Konflikten kommen kann. Für eine rein englische Limited muss auch die Geschäftsleitung der Gesellschaft sich in England befinden, was durch das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen England und Deutschland so festgelegt ist.
easy-limited - 23. Mai, 18:26